Der finanzielle Schutz der Familie im Todesfall eines Partners sowie der gezielte Vermögensaufbau für das Alter sind zentrale Anliegen vieler Menschen in Deutschland. Besonders Frauen stellen sich häufig die Frage: "Wie viel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selbst eine Rente erhalte?" Am Thema Altersversorgung kommt keiner vorbei, ob Basisrente, Riesterrente oder die private Rentenversicherung.
Stellen Sie sich vor, heute ist ihr 67. Geburtstag und im Briefkasten ist eine Mitteilung ihrer Altersversorgung. Welch ein Glücks-Tag: Die Auszahlungssumme aus ihrer privaten Rentenversicherung beträgt inklusive der Überschüsse 188.888, - Euro
Witwenrente bei eigener Rente
Die gesetzliche Rentenversicherung sieht vor, dass Hinterbliebene eine Witwen- oder Witwerrente erhalten können. Dabei wird zwischen der kleinen und der großen Witwenrente unterschieden. Die große Witwenrente ist in der Regel für ältere Ehepartner oder solche mit Kindern gedacht. Allerdings wird das eigene Einkommen, einschließlich der eigenen Rente, auf die Witwenrente angerechnet. Freibeträge sorgen dafür, dass ein Teil des eigenen Einkommens anrechnungsfrei bleibt. Aktuell liegt der Freibetrag in den alten Bundesländern bei etwa 950 Euro (Stand 2024). Alles darüberhinausgehende Einkommen wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.
Berechnungsbeispiel:
Eine Frau erhält eine eigene Altersrente von 1.400 Euro monatlich. Ihr verstorbener Ehemann bezog eine Rente von 1.800 Euro.
- Anspruch auf große Witwenrente: 55 % von 1.800 Euro = 990 Euro
- Anrechenbares Einkommen: 1.400 Euro - 950 Euro Freibetrag = 450 Euro
- Anrechnung: 40 % von 450 Euro = 180 Euro
- Tatsächliche Witwenrente: 990 Euro - 180 Euro = 810 Euro
- Deutsche Rentenversicherung/Information
Die Frau erhält somit monatlich 810 Euro Witwenrente zusätzlich zu ihrer eigenen Rente.
Altersvorsorge mit Fondssparen und ETFs
Ein Fondssparplan und ETF-Sparplan sind eine beliebte Möglichkeit, um Vermögen langfristig aufzubauen. ETFs sind kostengünstig, breit gestreut und flexibel. Die erzielten Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer, jedoch gibt es einen jährlichen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person (Stand 2024). Dieser fällt mager aus, denn je mehr Vermögen angespart wird, desto mehr Steuern werden fällig. Die Fonds- und ETF-Sparer scheitern aber oftmals an der Eigenverantwortung in schwierigeren Lebenslagen und greifen auf den Sparplan zurück. Zusätzlich ist oftmals mehr Lebenszeit wie Geld vorhanden, es droht ein finanzieller Abstieg mit steigendem Alter. Die private Rentenversicherung als Fondspolice ist bei Millionen von Bürgern beliebt, weil die staatliche Förderung die private Altersversorgung unterstützt. Und die Vorsorgespezialisten können im Kollektiv die Risiken wie Berufsunfähigkeit, Sparzielgarantie bei Krankheit und Unfall, Hinterbliebenenschutz und lebenslange Renten in einem Vertrag abbilden. Ein gut gewählter Mix kann die Vorteile potenzieren.
Basisrente (Rürup-Rente)
Die Basisrente ist vor allem für Selbstständige und Gutverdiener interessant. Sie bietet hohe steuerliche Abzugsmöglichkeiten: 2024 können 100 % der Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von ca. 26.528 Euro (Alleinstehende) steuerlich geltend gemacht werden. Die monatliche Rentenzahlung im Rentenalter ist allerdings voll zu versteuern.
Riesterrente
Die Riesterrente ist besonders für Familien mit Kindern interessant, da sie von staatlichen Zulagen profitiert. Erwachsene erhalten eine Grundzulage, Kinderzulagen erhöhen die Förderung. Beiträge sind in der Ansparphase steuerlich absetzbar. Die Rente wird im Alter voll versteuert, ist jedoch eine ergänzende Sicherheit zur gesetzlichen Rente.
Altersvorsorge und Familienabsicherung
Wichtig ist, bei der Planung auch Risikolebensversicherungen zur Absicherung der Hinterbliebenen zu berücksichtigen.
Formel zur Familienabsicherung (Risikobedarf)
Basisformel Absicherungsbedarf: Jahreseinkommen X 3 = Hinterbliebenenschutz
Familie mit Kindern:
Jahreseinkommen X Anzahl der Jahre bis zur finanziellen Selbstständigkeit der Familie
+ Zusätzlicher Kapitalbedarf wie (Hauskredit; Ausbildung der Kinder; Bestattungskosten; etc.).
Prädikat: sehr beliebt! Der Vermögensaufbau in der 3. Schicht der Altersvorsorge (Fondspolicen) ist während der Ansparzeit frei von der Abgeltungssteuer. Wer mindestens 12 Jahre gespart hat und das Endalter von 62 Jahre erreicht, kann sich freuen über eine Kapitalzahlung mit 50 Prozent steuerfreier Rendite und, oder eine lebenslange Rente, die mit 82 Prozent steuerbefreit ist. Auch die Renditen beim Goldsparplan sind aktuell nach 12 Monaten steuerfrei. Der Verkaufserlös einer eigengenutzten Immobilie wird nach 2 Jahren ebenfalls steuerfrei. Das eine tun, das andere nicht lassen! Das Familien- und Gesellschaftsspiel YOUWEALLY erspielt den Weg zur finanziellen Freiheit, und fördert gesunde Finanzen sowie den Blick auf die Altersvorsorge. Werden Sie zum Budget-Profi!
Artikel / Bildung trifft Unterhaltung
Fazit
Der gezielte Vermögensaufbau kombiniert mit einer klugen Altersvorsorge und Hinterbliebenenschutz ist essenziell. Dabei gilt es, gesetzliche Rentenansprüche, steuerliche Vorteile und individuelle Lebenssituationen sinnvoll zu verbinden. Die eigene Verantwortung gelingt am besten mit der Formel zur finanziellen Freiheit.